Teilnahmebedingungen zum ThEx AWARD –
Der Thüringer Gründungspreis 2025
Vorwort
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) startet nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen den Wettbewerb ThEx AWARD – Der Thüringer Gründungspreis 2025. Verantwortlich für die Durchführung und Organisation des Wettbewerbes ist das Management des Thüringer Zentrums für Existenzgründungen und Unternehmertum.
Der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des ThEx AWARDs sollen das Unternehmertum im Freistaat Thüringen stärken und bilden die gesamte unternehmerische Bandbreite von Gründungen, Unternehmenswachstum bis hin zur Unternehmensnachfolge ab. Die Gründungsidee und der Unternehmergeist von jungen Unternehmen stehen im Fokus. Je vielfältiger, desto besser. Der ThEx AWARD steht deshalb gleichermaßen für Pluralität, Akzeptanz und Respekt. Für Teilnehmende am Wettbewerb sind die Grundsätze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung selbstverständlich. Sie unterstützen sie und stehen dafür ein.
Ziele des Gründungspreises - ThEx AWARD 2025
Der Gründungspreis verfolgt das Ziel,
- Gründerinnen und Gründer sowie Unternehmerinnen und Unternehmer bei ihrer weiteren wirtschaftlichen Entwicklung zu unterstützen.
- hervorragende Gründungsideen sowie erfolgreich umgesetzte, prämierungswürdige Unternehmensvorhaben der Öffentlichkeit zu präsentieren.
- Unternehmerinnen in ihrem herausragenden unternehmerischen Engagement in Thüringen auszuzeichnen und zu stärken.
- den Freistaat Thüringen als erfolgreiches Gründungsland bekannter zu machen und zu präsentieren.
Preiskategorien und Preisgeld
Der Preis wird in vier Kategorien verliehen:
- GRÜNDEN
- DURCHSTARTEN
- NACHFOLGEN
- IMPULSGEBERIN.
In der Kategorie 1 „GRÜNDEN“ ist ein Preisgeld
- für den 1. Platz i. H. v. 6.000 EUR,
- für den 2. Platz i. H. v. 4.000 EUR und
- für den 3. Platz i. H. v. 2.000 EUR
vorgesehen. Neben den drei Erstplatzierten werden auch die Plätze 4 bis 10 mit jeweils 1.000 EUR Preisgeld prämiert.
In den Kategorien 2: „DURCHSTARTEN“ und 3: „NACHFOLGEN“ sind jeweils Preisgelder
- für den 1. Platz i. H. v.10.000 EUR,
- für den 2. Platz i. H. v. 7.000 EUR und
- für den 3. Platz i. H. v. 4.000 EUR
vorgesehen.
In der Kategorie 4: „IMPULSGEBERIN“ gibt es nur einen Platz, der mit 10.000 EUR dotiert wird.
Ein Rechtsanspruch auf den Preis besteht nicht.
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen, Gründerinnen und Gründer bzw. Privatpersonen, die ihren Hauptsitz in Thüringen haben bzw. planen. Im Einzelnen:
Die Teilnahme erfolgt
- in der Kategorie (1) „GRÜNDEN“: durch Bewerbung aus dem Kreis der Gründerinnen, Gründer und Unternehmen, die eine Geschäftsidee haben und gerade vorbereiten oder bereits gestartet sind und ihre Idee bereits umgesetzt haben. Teilnahmeberechtigt sind Gründerinnen und Gründer mit einer besonderen Idee gegründet haben sowie Unternehmen, die ab dem 01.01.2024 gegründet wurden.
- In der Kategorie (2) „DURCHSTARTEN“: durch Bewerbung eines Unternehmens, dass bereits erfolgreich am Markt etabliert ist und auf eine überdurchschnittliche Entwicklung zurückblicken kann. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die ab dem 01.01.2020 gegründet wurden.
- in der Kategorie (3) „NACHFOLGEN“: durch Bewerbung einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers von einem etablierten Unternehmen. Teilnahmeberechtigt sind Nachfolgerinnen oder Nachfolger von Unternehmen, bei denen die mehrheitliche Übernahme der Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse nach dem 01.01.2015 erfolgt ist.
- in der Kategorie „IMPULSGEBERIN“ wird aus allen eingesandten Bewerbungen der Kategorien „GRÜNDEN“, „DURCHSTARTEN“ und „NACHFOLGEN“ eine Gründerin bzw. eine Unternehmerin ausgewählt wird, welche aufgrund ihrer Geschichte, Tätigkeit oder Vision einen besonderen Impuls in und für Thüringen gesetzt hat.
Der Wettbewerb ist branchenoffen.
Die Bewerbung eines Teilnahmeberechtigten ist nur in einer Kategorie möglich. In Kategorie 1 können Teilnehmende mehrere Gründungsideen einreichen, sofern diese in ihrem Geschäftsgegenstand klar voneinander abgegrenzt sind. Es gilt das Datum der Unternehmensgründung, das durch Handelsregistereintrag, Gewerbeanmeldung oder vergleichbare Dokumente belegt werden kann.
Minderjährigen ist die Teilnahme am Wettbewerb gestattet, soweit hierfür die Einwilligung der Sorgeberechtigten sowie für die eventuelle Preisgeldannahme vorliegt.
Die Teilnahme von Mitgliedern extremistischer Gruppierungen ist ausgeschlossen. Als extremistisch gelten hiernach insbesondere die in den jährlichen Verfassungsschutzberichten des Amtes für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales genannten extremistischen Gruppierungen.
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbungsphase startet am 6. Juni 2025 und endet am 9. September 2025, 24.00 Uhr.
Bewerbungen, die nach Anmeldeschluss eingehen, werden nicht berücksichtigt. Ehemalige Gewinnerinnen und Gewinner der Plätze 1 bis 3 des ThEx AWARDs dürfen sich nicht erneut in der gleichen Kategorie bewerben. Ehemalige Teilnehmende, welche sich in den Vorjahreswettbewerben des ThEx AWARDs in einer Kategorie auf den Plätzen 4 bis 10 platzieren konnten, können sich erneut für den ThEx AWARD bewerben, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Bewerbungen können ausschließlich über das auf der Homepage von www.thex-award.de bereitgestellte Online-Formular eingereicht werden.
Datenschutz
Die Angaben zur Person und zum bestehenden oder geplanten Geschäftsbetrieb werden durch die Organisatoren des ThEx AWARDs gespeichert und für Informations- und Auswertungszwecke im Rahmen des Wettbewerbs „ThEx AWARD – Der Thüringer Gründungspreis” verwendet.
Die Teilnehmenden stimmen der Weitergabe der eingereichten Dokumente an die Jury im Zusammenhang mit der Abwicklung des ThEx AWARDs zu. Die Jurorinnen und Juroren unterliegen einer Vertraulichkeitserklärung.
Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass die in der Online-Bewerbung angegebenen Kontaktdaten sowie der Kurztext, welcher die Geschäftsidee bzw. das Unternehmen speziell für Medienzwecke beschreibt, in der Begleitbroschüre zum ThEx AWARD sowohl Online (z. B. auf www.thex.de) als auch als Printversion veröffentlicht werden.
Minderjährige, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, erteilen auch ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten rechtmäßig ihre Einwilligung zum Datenschutz (vgl. Art. 8 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung, veröffentlicht im Amtsblatt der EU L vom 04.05.2016).
Auswahlentscheidung
Eine fachkundige Jury, deren Vertreter im Rahmen einer Abstimmung zwischen TMWLLR und dem Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum ausgewählt werden, entscheidet über die Gewinner.
Berücksichtigt werden alle Einreichungen, die vollständig und fristgerecht eingegangen sind und den in diesen Teilnahmebedingungen ausgewiesenen Kriterien entsprechen. In Zweifelsfällen entscheidet die Jury.
Die Finalisten, mithin die TOP 10 der Kategorien 1, 2 und 3 in den jeweiligen Kategorien werden nach erfolgter Auswahlentscheidung durch das Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum informiert.
Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen einer Abendveranstaltung am Dienstag, dem 18. November 2025.
Auszahlung der Preisgelder
Die Auszahlung der Preisgelder wird durch das TMWLLR vorgenommen.
Mit Schreiben der für Wirtschaft zuständigen Thüringer Ministerin werden die Preisträgerinnen und Preisträger informiert und um Abruf des Preisgeldes sowie um eine De-minimis-Erklärung (siehe Beihilferelevanz) gebeten.
Die Preisgelder können der Einkommenssteuer unterliegen. Die endgültige steuerliche Einordnung haben die Preisträgerinnen und Preisträger eigenverantwortlich zu prüfen.
Beihilferelevanz
Bei den ThEx AWARD-Preisgeldern handelt es sich um De-minimis-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (veröffentlicht im Amtsblatt der EU L vom 15.12.2023). Der maximal zulässige Gesamtbetrag solcher Beihilfen beträgt grundsätzlich 300.000,00 EUR innerhalb der letzten drei Jahre (rollierender Zeitraum) und darf nicht überschritten werden. Die De-minimis-Erklärung, ein Informationsblatt sowie alle De-minimis-Verordnungen sind über die Internetseite www.aufbaubank.de unter der Rubrik „Förderprogramme/Glossar/De-minimis-Beihilfen“ abrufbar.
Schlussbestimmungen
In Zweifelsfragen bei Auslegung und Anwendung der Teilnahmebestimmungen entscheidet das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Diese Teilnahmebedingungen treten am 6. Juni 2025 in Kraft.