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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen zum ThEx AWARD – Der Thüringer Gründungspreis 2024


Vorwort

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft startet nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen den Wettbewerb ThEx AWARD – Der Thüringer Gründungspreis 2024. Verantwortlich für die Durchführung und Organisation des Wettbewerbes ist das Management des Thüringer Zentrums für Existenzgründungen und Unternehmertum.

Der ThEx AWARD soll das Unternehmertum im Freistaat Thüringen stärken und bildet die gesamte unternehmerische Bandbreite von Gründungen, Unternehmenswachstum bis hin zur Unternehmensnachfolge ab. Die Gründungsidee und der Unternehmergeist des jungen Unternehmens stehen im Fokus. Je vielfältiger, desto besser. Der ThEx AWARD steht deshalb gleichermaßen für Pluralität, Akzeptanz und Respekt. Für Teilnehmer:innen am Wettbewerb sind diese Grundsätze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung selbstverständlich. Sie unterstützen sie und stehen dafür ein.


Ziele des Gründungspreises - ThEx AWARD 2024

Der Gründungspreis verfolgt das Ziel,

  • Gründer:innen und Unternehmer:innen bei ihrer weiteren wirtschaftlichen Entwicklung zu unterstützen.
  • hervorragenden Gründungsideen sowie erfolgreich umgesetzten, prämierungs-würdigen Unternehmensvorhaben der Öffentlichkeit zu präsentieren.
  • Unternehmerinnen in ihrem herausragenden unternehmerischen Engagement in Thüringen auszuzeichnen und zu stärken.
  • den Freistaat Thüringen als erfolgreiches Gründungsland bekannter zu machen und zu präsentieren.


Preiskategorien und Preisgeld

Der Preis wird in vier Kategorien verliehen:

  1. GRÜNDEN
  2. DURCHSTARTEN
  3. NACHFOLGEN
  4. IMPULSGEBERIN.


In der Kategorie 1 „GRÜNDEN“ ist ein Preisgeld

  • für den 1. Platz i. H. v. 6.000 EUR,
  • für den 2. Platz i. H. v. 4.000 EUR und
  • für den 3. Platz i. H. v. 2.000 EUR

vorgesehen. Neben den drei Erstplatzierten werden auch die Plätze 4 bis 10 mit jeweils 1.000 EUR Preisgeld prämiert.


In der Kategorie 2: „DURCHSTARTEN“ und 3: „NACHFOLGEN“ sind jeweils Preisgelder

  • für den 1. Platz i. H. v.10.000 EUR,
  • für den 2. Platz i. H. v. 7.000 EUR und
  • für den 3. Platz i. H. v. 4.000 EUR

vorgesehen.

Platz 1 in der Kategorie 4: „IMPULSGEBERIN“ ist mit 10.000 EUR dotiert.

Ein Rechtsanspruch auf den Preis besteht nicht.


Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen, Gründerinnen und Gründer bzw. Privatpersonen mit einer Gründungsidee, die ihren Hauptsitz in Thüringen haben bzw. planen. Im Einzelnen:

Die Teilnahme erfolgt

  • in der Kategorie (1) „GRÜNDEN“: durch Bewerbung aus dem Kreis der Gründer:innen, die eine Geschäftsidee haben und gerade vorbereiten oder bereits gestartet sind und ihre Idee bereits umgesetzt haben. Teilnahmeberechtigt sind Gründer:innen mit einer besonderen Idee sowie Unternehmen, die ab dem 01.01.2023 gegründet wurden.
  • In der Kategorie (2) „DURCHSTARTEN“: durch Bewerbung eines Unternehmens, dass bereits erfolgreich am Markt etabliert ist und auf eine überdurchschnittliche Entwicklung zurückblicken kann. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die ab dem 01.01.2019 gegründet wurden.
  • in der Kategorie (3) „NACHFOLGEN“: durch Bewerbung einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers von einem etablierten Unternehmen. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, bei denen die mehrheitliche Übernahme der Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse nach dem 01.01.2014 erfolgt ist.
  • in der Kategorie „IMPULSGEBERIN“ wird aus allen eingesandten Bewerbungen der Kategorien „GRÜNDEN“, „DURCHSTARTEN“ und „NACHFOLGEN“ eine Gründerin bzw. Unternehmerin ausgewählt wird, welche aufgrund ihrer Geschichte, Tätigkeit oder Vision einen besonderen Impuls in und für Thüringen gesetzt hat.

Der Wettbewerb ist branchenoffen.

Die Bewerbung eines Unternehmens ist nur in einer Kategorie möglich. In Kategorie 1 können Teilnehmer:innen mehrere Gründungsideen einreichen, sofern diese in ihrem Geschäftsgegenstand klar voneinander abgegrenzt sind. Es gilt das Datum der Unternehmensgründung, das durch Handelsregistereintrag, Gewerbeanmeldung oder vergleichbare Dokumente belegt werden kann.

Die Teilnahme von Mitgliedern extremistischer Gruppierungen ist ausgeschlossen. Als extremistisch gelten hiernach insbesondere die in den jährlichen Verfassungsschutzberichten des Amtes für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales genannten extremistischen Gruppierungen.


Bewerbungsverfahren

Die Bewerbungsphase startet am 6. Juni 2024 und endet am 9. September 2024, 24.00 Uhr.

Bewerbungen, die nach Anmeldeschluss eingehen, werden nicht berücksichtigt. Ehemalige Gewinnerinnen und Gewinner der Plätze 1 bis 3 des ThEx AWARDs dürfen sich nicht erneut in der gleichen Kategorie bewerben. Ehemalige Teilnehmer:innen, welche sich in den Vorjahreswettbewerben des ThEx AWARDs in einer Kategorie auf den Plätzen 4 bis 10

platzieren konnten, können sich erneut für den ThEx AWARD bewerben, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Bewerbung können ausschließlich über das auf der Homepage von www.thex-award.de bereitgestellten Online-Formular eingereicht werden.


Datenschutz

Die Angaben zur Person und zum bestehenden oder geplanten Geschäftsbetrieb werden durch die Organisatoren des ThEx AWARDs gespeichert und für Informations- und Auswertungszwecke im Rahmen des Wettbewerbs “ThEx AWARD – Der Thüringer Gründungspreis” verwendet.

Die Teilnehmer:innen stimmen der Weitergabe der eingereichten Dokumente an die Jury im Zusammenhang mit der Abwicklung des ThEx AWARDs zu. Die Jurorinnen und Juroren unterliegen einer Vertraulichkeitserklärung.

Die Teilnehmer:innen erklären sich damit einverstanden, dass die in der Online-Bewerbung angegebenen Kontaktdaten sowie der Kurztext, welcher die Geschäftsidee bzw. das Unternehmen speziell für Medienzwecke beschreibt, in der Teilnahmebroschüre des ThEx AWARDs sowohl Online (z. B. auf www.thex.de) als auch als Printversion veröffentlicht werden.


Auswahlentscheidung

Eine fachkundige Jury, deren Vertreter im Rahmen einer Abstimmung zwischen TMWWDG und dem Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum ausgewählt werden, entscheiden über die Gewinner.

Berücksichtigt werden alle Einreichungen, die vollständig und fristgerecht eingegangen sind und den in diesen Teilnahmebedingungen ausgewiesenen Kriterien entsprechen. In Zweifelsfällen entscheidet die Jury.

Die Finalisten, mithin die TOP 10 der Kategorien 1, 2 und 3 in den jeweiligen Kategorien werden nach erfolgter Auswahlentscheidung durch das Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum informiert.

Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen einer Abendveranstaltung am Dienstag, den 19. November 2024.


Auszahlung der Preisgelder

Die Auszahlung der Preisgelder wird durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vorgenommen.

Mit Schreiben des für Wirtschaft zuständigen Thüringer Ministers werden die Preisträger:innen informiert und um Abruf des Preisgeldes sowie um eine De-minimis-Erklärung (siehe Beihilferelevanz) gebeten.

Die Preisgelder können der Einkommenssteuer unterliegen. Die endgültige steuerliche Einordnung haben die Preisträger:innen eigenverantwortlich zu prüfen.


Beihilferelevanz

Bei den ThEx AWARD-Preisgeldern handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (veröffentlicht im Amtsblatt der EU L vom 15.12.2023). Der maximal zulässige Gesamtbetrag solcher Beihilfen beträgt grundsätzlich 300.000,00 EUR in den letzten drei Jahren (rollierender Zeitraum) und darf nicht überschritten werden. Die De-minimis-Erklärung, ein Informationsblatt sowie alle De-minimis-Verordnungen sind über die Internetseite www.aufbaubank.de unter der Rubrik „Förderprogramme/Glossar/De-minimis-Beihilfen“ abrufbar.


Schlussbestimmungen

In Zweifelsfragen bei Auslegung und Anwendung der Teilnahmebestimmungen entscheidet das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Diese Teilnahmebedingungen treten am 6. Juni 2024 in Kraft.