Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen, Gründerinnen und Gründer bzw. Privatpersonen mit einer Gründungsidee, die ihren Hauptsitz in Thüringen haben bzw. planen.

Es gilt das Datum der Unternehmensgründung, das durch Handelsregistereintrag, Gewerbeanmeldung oder vergleichbare Dokumente belegt werden kann.

Bei Unternehmensübernahmen gilt das Datum der mehrheitlichen Übernahme der Eigentums- oder Gesellschaftsverhältnisse.

Die Bewerbung eines Unternehmens ist nur in einer Kategorie möglich. In Kategorie 1 können Teilnehmerinnen und Teilnehmer mehrere Gründungsideen einreichen, sofern diese in ihrem Geschäftsgegenstand klar voneinander abgegrenzt sind.

Der Wettbewerb ist branchenoffen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. In Zweifelsfällen entscheidet die Jury.

Die Angaben zur Person und zum bestehenden oder geplanten Geschäftsbetrieb werden durch die Organisatoren des ThEx AWARDs gespeichert und für Informations- und Auswertungszwecke im Rahmen des Wettbewerbs “ThEx AWARD – Der Thüringer Gründungspreis” verwendet.

Bewerbungen, die nach Anmeldeschluss eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Ehemalige Gewinnerinnen und Gewinner der Plätze 1-3 des ThEx AWARDs dürfen sich nicht erneut in der gleichen Kategorie bewerben. Ehemalige Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche sich in den Vorjahreswettbewerben des ThEx AWARDs in einer Kategorie auf den Plätzen 10 bis 4 platzieren konnten, können sich erneut für den ThEx AWARD bewerben, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass die in der Online-Bewerbung angegebenen Kontaktdaten sowie der Kurztext, welcher die Geschäftsidee bzw. das Unternehmen speziell für Medienzwecke beschreibt, in der Teilnahmebroschüre des ThEx AWARDs sowohl Online (z.B. auf www.thex.de) als auch als Printversion veröffentlicht werden.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stimmen der Weitergabe der eingereichten Dokumente an die Jury im Zusammenhang mit der Abwicklung des ThEx AWARDs zu. Die Jurorinnen und Juroren unterliegen einer Vertraulichkeitserklärung.

Die Teilnahme von Mitgliedern extremistischer Gruppierungen ist ausgeschlossen. Als extremistisch gelten insbesondere die in den Inhaltsverzeichnissen der jährlichen Verfassungsschutzberichte des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz (www.thueringen.de/th3/Verfassungsschutz) genannten extremistischen Gruppierungen.

Bei den ThEx AWARD Preisgeldern handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (veröffentlicht im Amtsblatt der EU L 352/1 vom 24.12.2013) in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 2020/972 der Kommission vom 2. Juli 2020 (veröffentlicht im Amtsblatt der EU L 215/3 vom 7.7.2020). Der maximal zulässige Gesamtbetrag solcher Beihilfen beträgt grundsätzlich im laufenden sowie in den vorangegangenen zwei Steuerjahren EUR 200.000,00 und darf nicht überschritten werden. Weitere Informationen finden Sie unter TAB-10711-Kundeninformationsblatt-Allg-De-minimis.pdf

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.